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- Veröffentlicht: Freitag, 12. November 2021 10:55
3-G Regel auf allen Sportanlagen
- Details
Aufgrund der gegenwärtigen Entwicklungen rund um das Corona-Virus, in Verbindung mit den neuen Verordnungen des Landkreises, gilt ab sofort auf allen Sportanlagen im Kreis die 3-G Regel.
Dabei ist zu beachten, das dies auch für alle Zuschauer gilt! Dies bedeutet, dass alle Zuschauer beim Einlass einen gültigen Nachweis vorzeigen müssen!
Dabei ist zu beachten, das dies auch für alle Zuschauer gilt! Dies bedeutet, dass alle Zuschauer beim Einlass einen gültigen Nachweis vorzeigen müssen!
Darüber hinaus sind alle gültigen Abstands- und Hygienebestimmungen einzuhalten!